F23.9 Akute vorübergehende psychotische Störung, nicht näher bezeichnet

Das Wichtigste in Kürze:

Kernmerkmal: Akute psychotische Episode mit raschem Beginn (innerhalb von maximal 2 Wochen), bei der noch keine ausreichenden Informationen für eine spezifischere Einordnung (z. B. polymorph, schizophreniform) vorliegen.

Leitsymptome: Unspezifische, oft fluktuierende akute Wahnvorstellungen und/oder Halluzinationen ohne klar konturiertes, stabiles Symptommuster.

ICD-11-Hinweis: Die „n.n.b.“-Kategorie entfällt zugunsten der einheitlichen, vollwertigen Diagnose 6A23 (Akute und vorübergehende psychotische Störung), die den gesamten Bereich akuter Psychosen abdeckt.

Doku-Tipp: F23.9 ist eine vorläufige Arbeitsdiagnose – Beginn-Datum, Grund für die vorläufige Kodierung und ein geplanter Revisionszeitpunkt gehören explizit in die Akte.

Definition

F23.9 ist eine vorläufige Diagnose für eine akute psychotische Episode mit raschem Beginn, bei der zum Zeitpunkt der Kodierung noch keine ausreichenden Informationen für eine genauere Einordnung innerhalb der F23-Gruppe oder für eine andere Diagnose vorliegen. Häufigster Grund ist eine unvollständige Informationslage – fehlende Fremdanamnese, Sprachbarrieren, akuter Krisenkontext ohne abgeschlossene Diagnostik. Die Diagnose ist explizit als Übergangslösung gedacht und sollte im Verlauf der Behandlung präzisiert werden, sobald die Phänomenologie klarer erkennbar ist.

Diagnosekriterien nach ICD-10

 

Muss-Kriterien

  • Akuter Beginn: Übergang von unauffälligem in eindeutig psychotisches Zustandsbild innerhalb von maximal 2 Wochen
  • Mindestens ein psychotisches Symptom (Wahn, Halluzination oder desorganisiertes Denken/Verhalten)
  • Symptomatik noch nicht ausreichend charakterisierbar für die Zuordnung zu einer spezifischeren F23-Unterkategorie (F23.0–F23.3) oder zu einer anderen Diagnose
  • Bisherige Symptomdauer unter 3 Monaten; bei Fortbestehen darüber hinaus ist die Diagnose zu revidieren

Kann-Kriterien (unterstützend, nicht obligat)

  • Begleitende affektive Symptome möglich, ohne dass das Vollbild einer affektiven Episode vorliegt
  • Häufig, aber nicht obligat, ein psychosozialer Belastungsfaktor im Vorfeld eruierbar

Ausschlusskriterien

  • Nicht besser erklärbar durch Substanzwirkung
  • Nicht besser erklärbar durch eine organische Erkrankung
  • Nicht besser erklärbar durch eine affektive Störung mit psychotischen Symptomen

Abgrenzungstabelle

Merkmal F23.9 F23.0/F23.1 (polymorph) F20.x (Schizophrenie)
Informationslage Unvollständig – Diagnose ist vorläufige Arbeitsdiagnose Ausreichend, um ein rasch wechselndes, polymorphes Bild zu erkennen Ausreichend für eine definitive Diagnosestellung
Symptomstabilität Noch nicht beurteilbar Rasch wechselnde Symptomatik typisch Meist stabileres Symptommuster
Zeitpunkt der Revision So bald wie möglich, sobald mehr Information vorliegt Bestätigung/Revision meist innerhalb weniger Wochen Diagnose ab ausreichender Symptompersistenz gestellt
Typischer klinischer Kontext Notaufnahme/Erstkontakt, unvollständige Anamnese Ebenfalls akuter Beginn, Polymorphie aber bereits erkennbar Meist bereits mit Verlaufsinformation

Psychopathologische Musterbefunde nach AMDP

F23.9 ist per Definition heterogen. Die folgenden Befunde bilden ein typisches, noch unklar konturiertes akutes Zustandsbild ab – im Einzelfall können Ausprägung und Symptomkonstellation deutlich abweichen.

Akutphase

Bewusstseinsklar, hinsichtlich der aktuellen Situation phasenweise verunsichert wirkend, Orientierung situativ erschwert überprüfbar bei ausgeprägter Ratlosigkeit, ansonsten erhalten. Im Kontakt wechselhaft, phasenweise gut zugänglich, phasenweise misstrauisch-zurückgezogen. Formal streckenweise sprunghaft, Assoziationen zeitweise nicht sicher nachvollziehbar, keine durchgehende Zerfahrenheit. Inhaltlich wechselnde, noch nicht klar konturierte wahnhafte Ideen (z. B. Beziehungs- oder Bedrohungserleben), Ausprägung und Systematisierungsgrad im Tagesverlauf schwankend. Auf Nachfrage vereinzelt akustische Trugwahrnehmungen angegeben, Charakter noch nicht sicher einzuordnen. Ich-Störungen nicht sicher exploriert, situativ Hinweise auf Depersonalisationserleben. Affektiv ratlos-ängstlich mit deutlicher Affektlabilität, raschem Wechsel zwischen Angst, Verwirrung und kurzen Phasen relativer Klarheit. Antrieb und Psychomotorik gesteigert-unruhig, deutlich angespannt. Keine Krankheitseinsicht, der Zustand wird als fremd und beängstigend erlebt. Auf Nachfrage keine eindeutigen Suizidgedanken eruierbar; aufgrund der ausgeprägten Ratlosigkeit und Unruhe engmaschige Beobachtung notwendig, Fremdgefährdung situativ nicht sicher auszuschließen.

Besserung unter Therapie: 

Bewusstseinsklar, orientiert. Im Kontakt zunehmend zugänglich und ruhiger, weniger misstrauisch. Formal überwiegend kohärenter Gedankengang, vereinzelt noch leichte Sprunghaftigkeit. Inhaltlich rückläufige, in Intensität abnehmende wahnhafte Ideen, zunehmend kritische Distanzierung erkennbar. Nur noch vereinzelt, nicht mehr regelhaft berichtete Sinnestäuschungen. Keine Ich-Störungen mehr angegeben. Affektiv deutlich stabiler, Ratlosigkeit rückläufig, adäquatere Schwingungsfähigkeit. Antrieb und Psychomotorik rückläufig, insgesamt ruhiger. Beginnende Krankheitseinsicht, das Ereignis wird zunehmend als „Ausnahmezustand“ reflektiert. Auf Nachfrage keine Suizidgedanken, keine Hinweise auf Fremdgefährdung.

Remission: 

Bewusstseinsklar, vollständig orientiert. Im Kontakt unauffällig, freundlich zugewandt. Formal kohärenter, unauffälliger Gedankengang. Keine wahnhaften Inhalte, keine Sinnestäuschungen, keine Ich-Störungen. Affektiv ausgeglichen, adäquat schwingungsfähig. Antrieb und Psychomotorik im Normbereich. Gute Krankheitseinsicht, eigenständige Reflexion der akuten Episode sowie möglicher auslösender Belastungsfaktoren. Auf Nachfrage keine Suizidgedanken, keine Hinweise auf Fremd- oder Selbstgefährdung.

Explorationsfragen & Beobachtungshinweise

Vorab immer klären: Wann genau begann die Symptomatik (Zeitkriterium <2 Wochen), und gibt es einen erkennbaren Belastungsfaktor im Vorfeld? Beides ist für F23.9 diagnostisch zentraler als für viele andere Diagnosen.

Kontaktverhalten

Frage: „Wie geht es Ihnen gerade mit dem Gespräch – fällt es Ihnen leicht, sich zu konzentrieren?“
Beobachten: Schwankende Zugänglichkeit im Gesprächsverlauf, Misstrauen versus Kooperationsbereitschaft.</spa


Formale Denkstörungen

Frage: „Erzählen Sie mir, wie die letzten Tage für Sie waren.“
Beobachten: Sprunghaftigkeit, Nachvollziehbarkeit der Assoziationen, Schwankungen der Kohärenz im Tagesverlauf dokumentieren.



Wahn / relevante Inhalte

Frage: „Gibt es im Moment etwas, das Sie beschäftigt oder das Ihnen ungewöhnlich vorkommt?“
Beobachten: Konturierung, Systematisierungsgrad und Stabilität der Inhalte über die Zeit – bei F23.9 typischerweise noch wechselnd und nicht klar konturiert.


Sinnestäuschungen

Frage: „Nehmen Sie manchmal Dinge wahr, die andere nicht wahrnehmen, z. B. Stimmen oder Geräusche?“
Beobachten: Hinhorchen, Selbstgespräche, Konsistenz der Angaben im 


Ich-Störungen

Frage: „Fühlen sich Ihre Gedanken gerade wie Ihre eigenen an, oder haben Sie das Gefühl, sich selbst fremd zu sein?“
Beobachten: Depersonalisations- oder Derealisationserleben ist bei akuten, unklar konturierten Psychosen nicht selten und sollte gezielt exploriert werden.


Affektivität

Frage: „Wie fühlen Sie sich gerade – eher ängstlich, verwirrt, oder anders?“
Beobachten: Affektlabilität und Ratlosigkeit sind bei F23.9 häufig führender als ein einzelner, klar abgrenzbarer Affekt.


Antrieb / Psychomotorik

Beobachten: Unruhe, Anspannung, Sprech- und Bewegungstempo im Gesprächsverlauf, insbesondere Schwankungen innerhalb kurzer Zeiträume.


Krankheitseinsicht

Frage: „Was denken Sie selbst über das, was gerade mit Ihnen passiert?“
Beobachten: Fähigkeit, den Ausnahmezustand als solchen zu erkennen, versus vollständiges Fehlen von Distanz.


Suizidalität / Fremdgefährdung

Frage: „Gab es in den letzten Tagen Momente, in denen Sie dachten, sich selbst oder anderen etwas antun zu wollen?“
Beobachten: Bei ausgeprägter Ratlosigkeit und Angst engmaschig und wiederholt erfragen, da die Einschätzung durch die fluktuierende Symptomatik erschwert ist.

Ausschlussdiagnostik / Differentialdiagnostik

  • Substanzinduzierte Psychose ausgeschlossen (Urin-Drogenscreening, Alkoholanamnese)
  • Organische Psychose ausgeschlossen (Labor, ggf. cCT/cMRT, EEG)
  • Autoimmunenzephalitis bei atypischem Verlauf oder neurologischen Auffälligkeiten erwogen
  • Affektive Störung mit psychotischen Symptomen ausgeschlossen (F30.2, F32.3)
  • Akute Schizophrenie (F20.x) anhand Verlauf und Dauer geprüft
  • Zeitkriterium (Beginn <2 Wochen) dokumentiert
  • Grund für die vorläufige Kodierung explizit benannt

Akuttherapie & Praxis

Situation Empfehlung
Akute floride Episode, Erstkontakt/Notaufnahme Kurzfristiger Einsatz eines Antipsychotikums, niedrig dosiert beginnend; bei ausgeprägter Unruhe additiv Benzodiazepin
Ausgeprägte psychomotorische Erregung/Angst Benzodiazepin, engmaschige Überwachung, reizarme Umgebung
Diagnostische Unsicherheit Kein Aufschub der symptomatischen Behandlung; parallel Ausschlussdiagnostik einleiten
Nach Stabilisierung Diagnose aktiv reevaluieren, ggf. Umkodierung auf spezifischere F23-Unterkategorie oder andere Diagnose
Rezidivprophylaxe Bei Erstepisode mit vollständiger Remission meist keine Dauermedikation notwendig; Entscheidung individuell und im Verlauf reevaluieren

Passende Tools: Antipsychotika Umrechner, Benzodiazepin Umrechner, Einweisungsumstände (zur Dokumentation der Aufnahmesituation).

Rechtliche Aspekte

Unterbringungsrelevanz

In der akuten Phase häufig hoch, da ausgeprägte Ratlosigkeit, Angst und fehlende Krankheitseinsicht bei zugleich noch unklarer Diagnose zusammentreffen können. Die Abwägung sollte besonders sorgfältig erfolgen, da die zugrunde liegende Diagnose noch vorläufig ist.

  • Deutschland: Unterbringung nach PsychKG der Länder bzw. betreuungsrechtliche Unterbringung nach BGB bei fehlender Einwilligungsfähigkeit und akuter Eigengefährdung.
  • Österreich: Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz (UbG) bei Selbst-/Fremdgefährdung.
  • Schweiz: Fürsorgerische Unterbringung (FU) nach Art. 426 ff. ZGB.

Fahrtauglichkeit

In der akuten Phase in der Regel nicht gegeben. Wiederbeurteilung erst nach vollständiger Remission und ausreichender Beobachtungszeit, da bei F23.9 die weitere Entwicklung zum Zeitpunkt der Akutbehandlung noch nicht sicher absehbar ist.

Geschäftsfähigkeit

In der akuten Phase kann die freie Willensbestimmung eingeschränkt sein; im Einzelfall zu prüfen, insbesondere bei Entscheidungen im zeitlichen Zusammenhang mit der floriden Symptomatik.

ICD-11-Vertiefung

Konzeptionelle Änderungen im Detail

Zusammenführung: Die „nicht näher bezeichneten“ Subtypen innerhalb der akuten Psychosen entfallen; alle Fälle werden unter 6A23 (Acute and transient psychotic disorder) erfasst.

Qualität der Diagnose: Während F23.9 in der ICD-10 oft wie eine „minderwertige“ Diagnose wirkt, ist 6A23 in der ICD-11 eine vollwertige, klinisch anerkannte Entität für den gesamten Bereich akuter Psychosen.

Dimensionale Ergänzung: Statt „nicht näher bezeichnet“ zu kodieren, können die vorliegenden Symptome (Wahn, Halluzinationen, Desorganisation) als Dimensionen gewichtet werden, auch wenn das Vollbild noch unklar ist.

Erweiterter Beobachtungszeitraum: Die ICD-11 gewährt bis zu 3 Monate, um die Episode unter 6A23 zu beobachten, bevor eine endgültige Entscheidung über eine chronische Diagnose wie Schizophrenie getroffen werden muss.

Vereinfachte Dokumentation: Die Suche nach dem „passendsten“ Subtyp der F23-Gruppe entfällt, was die Fehlerquote in der Dokumentation senken kann.

FAQ

Wann verwende ich F23.9 und wann ist eine spezifischere Kodierung möglich?

F23.9 ist eine Notfall- und Verlegenheitsdiagnose bei unklarer Anamnese, Sprachbarrieren oder akutem Krisenkontext ohne abgeschlossene Diagnostik. Sobald Verlaufsbeobachtung oder Fremdanamnese eine genauere Einordnung erlauben, sollte auf eine spezifischere Kategorie umkodiert werden.

Wie kommuniziere ich diagnostische Unsicherheit korrekt im Austrittsbericht?

Empfohlene Formulierung: „Unter dem Bild einer akuten vorübergehenden psychotischen Störung (F23.9) aufgenommen; nach klinischer Stabilisierung und weiterführender Abklärung ist im Verlauf eine diagnostische Einordnung als [Differentialdiagnosen benennen] wahrscheinlich. Ambulante Verlaufsbeobachtung zur Diagnosepräzisierung empfohlen.“

Wie lange darf F23.9 als Diagnose stehen bleiben, bevor ich revidieren muss?

Eine feste Frist gibt es in der ICD-10 nicht, spätestens bei fortbestehender Symptomatik über 3 Monate hinaus ist jedoch eine Revision zwingend erforderlich. In der Praxis empfiehlt sich eine aktive Reevaluation bereits deutlich früher, sobald mehr Information vorliegt.

Muss ich bei F23.9 immer eine Bildgebung veranlassen?

Nicht zwingend bei jeder unkomplizierten Erstepisode, aber bei atypischem Verlauf, zusätzlichen neurologischen Auffälligkeiten, höherem Alter bei Erstmanifestation oder fehlendem Ansprechen auf die Behandlung sollte eine organische Abklärung inklusive Bildgebung großzügig erwogen werden.

Ist bei F23.9 nach der Akutphase eine Dauermedikation notwendig?

Bei einer Erstepisode mit vollständiger Remission und fehlenden Hinweisen auf einen chronischen Verlauf ist eine Dauermedikation nicht automatisch erforderlich. Die Entscheidung sollte individuell getroffen und im Verlauf reevaluiert werden, insbesondere bei Rezidiven.